Wichtiger Hinweis:

Auf unseren Wertstoffhöfen gilt der Grundsatz der Selbstanlieferung, d.h. die Anlieferer entladen die Abfälle selbständig in die vom Personal zugewiesenen Behälter.

Das Wertstoffhofpersonal ist nicht für die Entladung der angelieferten Abfälle zuständig.

Der Betrieb der Wertstoffhöfe wird durch die Benutzungsordnung verbindlich geregelt und ist von allen Anlieferern zu beachten.

An folgenden Tagen sind die Wertstoffhöfe im Jahr 2025 geschlossen:

19.04.2025 / 07.06.2025 / 04.10.2025 / 24.12.2025 / 27.12.2025 und 31.12.2025.

JobRad Siegel