Auf unseren Wertstoffhöfen gilt der Grundsatz der Selbstanlieferung, d.h. die Anlieferer entladen die Abfälle selbständig in die vom Personal zugewiesenen Behälter.
Das Wertstoffhofpersonal ist nicht für die Entladung der angelieferten Abfälle zuständig.
Der Betrieb der Wertstoffhöfe wird durch die Benutzungsordnung verbindlich geregelt und ist von allen Anlieferern zu beachten.
30.03.2024 / 24.12.2024 / 27.12.2024 / 28.12.2024 und 31.12.2024.