Entsorgung im Winter

Pressemitteilung vom 01.01.2024

Winter - des Einen Freud, des Anderen Leid?

Die ersten frostigen Nächte haben den nahen Winter angekündigt.
Die weiße Pracht erfordert alljährlich wieder die Einhaltung einiger Grundregeln für eine reibungslose  Abfallentsorgung.

Anfrieren von Abfällen in Abfallgefäßen vermeiden
Um ein Anfrieren von Rest- und Bioabfällen in den Abfallgefäßen bei den frostigen Temperaturen zu vermeiden, sollten feuchte Abfälle in Papier eingewickelt werden. Da auch locker eingeworfene Abfälle an den Behälterwänden anfrieren können, empfiehlt es sich, den Inhalt vor der Bereitstellung der Abfallgefäße zur Leerung aufzulockern. Der Abfall darf keinesfalls eingestampft werden. Mit schweren Gegenständen außen gegen die Abfallgefäße zu schlagen, führt meist nicht zum gewünschten Erfolg, sondern nur zur Beschädigung der bei Kälte spröden Kunststoffgefäße.

Reibungsloses Entleeren der Abfallgefäße gewährleisten
Wenn möglich, sollten die Abfallgefäße an einem geschützten Ort stehen und erst  am Entsorgungstag so aufgestellt werden, dass sie ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust entleert werden können. Aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen ist es den Müllwerkern nicht gestattet, in die Abfallgefäße zu greifen und die Abfälle zu lösen (Verletzungsgefahr).
Konnte trotz aller Vorkehrungen ein Festfrieren der Abfälle nicht verhindert werden und das Abfallgefäß bei der Schüttung nicht bzw. nur teilweise geleert werden, besteht kein Anspruch auf eine Extratour bzw. Entleerung.

Vorrübergehend mit Abfallsammelfahrzeugen nicht befahrbare Straßen
Sind Straßenteile oder Straßenzüge aus zwingenden Gründen (Glätte, Schneeverwehungen, kein Winterdienst) mit den Abfallsammelfahrzeugen nicht befahrbar, so haben die Anschlusspflichtigen die Abfallgefäße in diesem Zeitraum zur nächstgelegenen und mit den Abfallsammelfahrzeugen befahrbaren Straßen oder zu einem Sammelplatz zu bringen. Die Abfallgefäße sind dann ggf. zu kennzeichnen (z.B. Anhänger mit Hausnummer).
Den Winterdienst können Abfallsammelfahrzeuge nicht übernehmen, mindestens 2,50 m breit geräumte und befahrbare Straßen (auch nicht zugeparkt) benötigen die Fahrzeuge. Sicherlich erfordern die Winterbedingungen von allen am Straßenverkehr Beteiligten eine erhöhte Aufmerksamkeit; gegenseitige Rücksichtnahme hilft hier, Ärger zu vermeiden.  

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JobRad Siegel