Bioabfälle sind abbaubare organische Abfälle, die kompostiert werden können.
Dazu gehören:


Eine Ausnahme vom Anschlusszwang für die Biotonne ist zu erteilen, wenn der Grundstückseigentümer oder der Berechtigte für das Grundstück nachweist, dass er alle auf seinem Grundstück ganzjährig anfallenden kompostierbaren Abfälle an der Anfallstelle oder in unmittelbarer Nähe (angrenzendes Nachbargrundstück) ordnungsgemäß und schadlos verwertet (Eigenkompostierung).
Die ordnungsgemäße Kompostierung wird von der Landkreisverwaltung kontrolliert. Bioabfälle dürfen nicht über die Restabfallgefäße entsorgt werden.
Ausgenommen von der Entsorgung über die Biotonne sind Küchen- und Speiseabfälle der Kategorie 3 nach § 4 Abs. 1 TierNebV, die nicht in privaten Haushaltungen anfallen und die in einer Biogas- oder Kompostierungsanlage behandelt werden.
Für die Entsorgung von Speiseresten aus dem Gewerbe ist der Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Lenz zuständig.
Abfallkalender 2012
Abfallkalender 2011
Tel.: 03585 / 4169-0
Fax: 03585 / 4169-69
Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag:
8:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
8:30 - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag:
8:30 - 12:30 Uhr