Datum: 06.02.2012 Streitfelder Str. 2   02708 Lawalde   Tel.:03585 / 41 69 - 0   Fax:03585 / 41 69 69   Email: info@abfall-eglz.de

Was sind Restabfälle ?

Restabfälle sind von verwertbaren Abfällen getrennte Haushaltsabfälle, die stofflich nicht weiter verwertet werden können passen in die zugelassenen Restabfallgefäße
Dazu gehören:

  • Heizungsrückstände
  • Hygieneartikel, Windeln,
  • ausgediente Gebrauchsgegenstände, z.B. Pfannen, Plastgeschirr, Thermoskannen, Spielzeug, Malstifte, Glühlampen, Motorradhelme
  • Haushaltsabfälle, z.B. Glasbruch, Keramik, Fensterglas, Drahtglas, Erzeugnisse aus Gummi oder Schaumstoff, Staubsaugerbeutel, Kehricht, Kerzen
  • Kosmetikartikel, z.B. Rasierklingen, Lockenwickler, Spiegelglas,
  • ausgediente Hobbyartikel, z.B. Tonbänder, Videokassetten, Disketten, Schallplatten, Kassetten, Filme, Fotos, Negative, Dias, Etikettenpapier, Wachspapier, Fahrradschläuche
  • Abfälle nach Renovierungsarbeiten, z.B. Tapetenreste, Fußbodenbelagreste, Teppichreste, Schaumpolster, Kunststoffverkleidungen
  • nicht mehr verwertbare Alttextilien, Schuhe, Lederwaren, Gummistiefel, Wetterbekleidung, Gartenfolie, Stoffreste, Wollreste
  • Aktenordner, Schnellhefte

Fallen diese Restabfälle in Haushalten an, unterliegen sie der Überlassungspflicht an den Landkreis und werden über die Restabfallgefäße entsorgt.

Nutzung der Restabfallgefäße

  • Restabfall wird in der Regel 14-tägig entsorgt.
  • Den Entsorgungstag findet man im jährlich herausgegebenen Abfallkalender.
    Die Restabfallgefäße sind am Entsorgungstag bis 6.00 Uhr bereitzustellen.
  • Anzahl und Größe der Restabfallgefäße meldet der Grundstückseigentümer bzw. ein von ihm Beauftragter bei EGLZ mbH schriftlich oder mündlich zur Niederschrift an. Wenigstens ein Restabfallgefäß ist pro Wohngrundstück anzumelden. In der Regel sollte mindestens eine Behälterkapazität von 10 Litern pro Woche und Einwohner zur Verfügung stehen.
  • Zur Auswahl stehen Restabfallgefäße mit einem Volumen von 80 Liter, 120 Liter, 240 Liter und 1.100 Liter.
  • Geleert werden nur die Restabfallgefäße, die mit einem elektronischen Datenträger (Chip) ausgerüstet sind.
  • Die Leerungen werden datentechnisch erfasst.
    Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss des Kalenderjahres mittels Gebührenbescheid an den Grundstückseigentümer.

Die EGLZ mbH ist für das Einsammeln und Transportieren der Restabfälle im ehemaligen Landkreis Löbau-Zittau beauftragt.
Die eingesammelten Restabfälle werden durch den Landkreis dem Regionalen Abfallverband Oberlausitz-Niederschlesien (RAVON - www.ravon.de) zur Beseitigung übergeben.

Restabfallsäcke

  • sind entsprechend gekennzeichnete Kunststoffsäcke mit einem Volumen von 70 Litern, die die Aufschrift der EGLZ mbH tragen bzw. von 120 l Abfallsäcke, die im Gebiet der Stadt Görlitz zum Einsatz kommen
  • nutzt man bei gelegentlichem Mehranfall, z.B. nach Renovierungsarbeiten
  • werden am Entsorgungstag zugebunden neben dem Restabfallgefäß zur Entsorgung bereitgestellt

Wo sind die Restabfallsäcke erhältlich:

Verkaufsstellen

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Abfallkalender 2012

Abfallkalender 2011

Tel.: 03585 / 4169-0
Fax: 03585 / 4169-69

Sprechzeiten:

Montag, Mittwoch, Donnerstag:
8:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00 Uhr

Dienstag
8:30 - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr

Freitag:
8:30 - 12:30 Uhr

Aktuelles

aktualisiert: 14.12.2011 © EGLZ Entsorgungsgesellschaft Görlitz-Löbau-Zittau GmbH 2012