Sperrige Abfälle sind feste Abfälle aus privaten Haushalten, die wegen ihrer Sperrigkeit nicht über die Restabfallgefäße zu entsorgen sind. Sie werden getrennt vom Restabfall entsorgt.
Dazu gehören:
Dazu gehören nicht:
Haushaltsauflösungen können nicht über die Sperrmüllkarte vorgenommen werden.
Die EGLZ mbH ist mit dem Einsammeln und Transportieren der sperrigen Abfälle im ehemaligen Landkreis Löbau-Zittau beauftragt. Die eingesammelten sperrigen Abfälle werden durch den Landkreis Görlitz dem Regionalen Abfallverband Oberlausitz-Niederschlesien (RAVON) zur Beseitigung übergeben.
Abgabemöglichkeiten bestehen an den Umladestationen u. a. in Reichenbach, Nadelwitz und Weißwasser (www.ravon.de).
Für die Verwertung der getrennt gesammelten elektrischen und elektronischen Haushaltgeräte sind auf der Grundlage des Elektroaltgerätegesetzes die Hersteller der Geräte zuständig. Der Kreis übergibt die gesammelten Geräte dem Rücknahmesystem.
Gewerbetreibende und öffentliche Einrichtungen können die Sperrmüllkarte nicht nutzen. Sie haben die sperrigen Abfälle eigenständig an einer vom RAVON betriebenen Umladestation anzuliefern oder bedienen sich der Containerdienste (Auskünfte: www.ravon.de).
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Abfallkalender 2012
Abfallkalender 2011
Tel.: 03585 / 4169-0
Fax: 03585 / 4169-69
Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag:
8:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
8:30 - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag:
8:30 - 12:30 Uhr