Datum: 06.02.2012 Streitfelder Str. 2   02708 Lawalde   Tel.:03585 / 41 69 - 0   Fax:03585 / 41 69 69   Email: info@abfall-eglz.de

Was sind sperrige Abfälle?

Sperrige Abfälle sind feste Abfälle aus privaten Haushalten, die wegen ihrer Sperrigkeit nicht über die Restabfallgefäße zu entsorgen sind. Sie werden getrennt vom Restabfall entsorgt.
Dazu gehören:

  • Möbel, Sessel, Couch, Stühle
  • Matratzen, Auslegeware und Teppiche , (gerollt bis max. 2 m breit und 50 kg schwer) Fußbodenbelag, Laminat, große Federbetten (eingesackt)
  • Bierkästen, Gießkannen, Blumenkästen, Wasserfässer bis 200 Liter
  • Gardinenstangen, Lampen
  • Fahrräder, Roller, Dreiräder, Kinderwagen
  • transportierbare Öfen ohne Öl und ohne Schamotte bis max. 50 kg

Dazu gehören nicht:

  • verpackter Restabfall, Kartonagen
  • Auto- und Motorradteile (Karosserie- und Motorteile, Reifen, Sitze u.ä.)
  • Tapeten und Tapetenreste, Altkleidung
  • Schrott, Heizkessel, Rohrleitungen, Dachrinnen
  • Gewerbeabfälle, Industrieabfälle
  • Bauschutt, Türen, Fenster, Sanitärkeramik, Steine, Bodenaushub
  • gewerblich genutzte elektrische und elektronische Geräte, Gewerbekühlschränke oder Kühltruhen

Nutzung der Sperrmüllkarte

  • Die Sperrmüllkarte erhält man kostenlos: Verkaufsstellen
  • pro Jahr stehen jedem Haushalt zwei Karten zur Verfügung
  • pro Karte werden ca. 1,5 cbm sperrige Abfälle zur Entsorgung angemeldet
  • die Einzelstücke dürfen ein Gewicht von 50 kg nicht übersteigen, die Abmessungen der Einzelteile betragen höchstens 0,80 m x 1,20 m x 2,00 m.

Haushaltsauflösungen können nicht über die Sperrmüllkarte vorgenommen werden.
Die EGLZ mbH ist mit dem Einsammeln und Transportieren der sperrigen Abfälle im ehemaligen Landkreis Löbau-Zittau beauftragt. Die eingesammelten sperrigen Abfälle werden durch den Landkreis Görlitz dem Regionalen Abfallverband Oberlausitz-Niederschlesien (RAVON) zur Beseitigung übergeben.
Abgabemöglichkeiten bestehen an den Umladestationen u. a. in Reichenbach, Nadelwitz und Weißwasser (www.ravon.de).

Für die Verwertung der getrennt gesammelten elektrischen und elektronischen Haushaltgeräte sind auf der Grundlage des Elektroaltgerätegesetzes die Hersteller der Geräte zuständig. Der Kreis übergibt die gesammelten Geräte dem Rücknahmesystem.

Sperrige Abfälle aus dem Gewerbe und öffentlichen Einrichtungen

Gewerbetreibende und öffentliche Einrichtungen können die Sperrmüllkarte nicht nutzen. Sie haben die sperrigen Abfälle eigenständig an einer vom RAVON betriebenen Umladestation anzuliefern oder bedienen sich der Containerdienste (Auskünfte: www.ravon.de).

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Abfallkalender 2012

Abfallkalender 2011

Tel.: 03585 / 4169-0
Fax: 03585 / 4169-69

Sprechzeiten:

Montag, Mittwoch, Donnerstag:
8:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00 Uhr

Dienstag
8:30 - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr

Freitag:
8:30 - 12:30 Uhr

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aktualisiert: 26.02.2010 © EGLZ Entsorgungsgesellschaft Görlitz-Löbau-Zittau GmbH 2012